Johann Friedrich Krause
Grundschule
(letzte Änderung: 25.01.2021)
Am Freitag, 29.01.2021 werden die Halbjahreszeugnisse für die Klasse 3 und die Klasse 4 ausgegeben. Die jeweiligen Klassenlehrerinnen informieren die Eltern, wie die Ausgabe erfolgt. Daher endet der Unterricht in der Schule bereits nach der dritten Stunde. Die Betreuung findet im Anschluss statt, endet aber eine Stunde früher (kurze Betreuung um 12.30 Uhr, lange Betreuung um 14.30 Uhr).
Am Montag, 01.02.2021 findet kein Unterricht und keine Betreuung statt (beweglicher Ferientag nach Zeugnisausgabe).
Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern vom 19. Januar hat die Landesregierung heute unter anderem über das weitere Vorgehen für die Schulen beraten.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 19. Januar weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sowie eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar beschlossen. Auf Grundlage dieser Beschlüsse hat die Landesregierung heute in einer Sondersitzung beraten und folgende Regelungen für die Schulen getroffen:
Bis zum 14. Februar bleiben die aktuellen Regelungen an den Schulen in jedem Fall bestehen. Das heißt:
Auch in diesem Jahr fand unser traditionelles Weihnachtsbasteln statt. Durch die Hygienebestimmungen wurde allerdings nicht klassenübergreifend, sondern in den bestehenden Klassenverbänden mit den Klassenlehrerinnen gebastelt.
Der Landkreis Kassel sucht für die Betreuung an Grund- und Förderschulen zum nächstmöglichen Zeitpunkt mobile Betreuungskräfte. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte aus nebenstehender Stellenbeschreibung.
Das Betretungsverbot für Schüler/innen und die Befreiung von der Präsenzpflicht für Lehrkräfte und Sozialpädagogische Mitarbeiter/innen ist in § 3 der Zweiten Corona-Verordnung folgendermaßen geregelt (Stand 01.11.2020):
Betretungsverbot für Schüler/innen
„(2) Schülerinnen, Schüler und Studierende dürfen den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes nicht besuchen,
1. wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder
Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.“
Die Pflicht der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, an anderen schulischen Lehrangeboten teilzunehmen, besteht gem. § 3 Abs. 6 der Zweiten Corona-Verordnung fort, sofern sie nicht selbst erkrankt sind. (Teilnahme am Distanzunterricht)
Unter der Rubrik "Buntes unseres Schullebens" finden Sie ab sofort eine Kunstgalerie, die die Werke unserer Schülerinnen und Schüler aus dem Kunst- und Werkunterricht zeigt.
Für Ihre langfriste Planung möchten wir Ihnen die Termine der beweglichen Ferientage mitteilen:
Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2020/21:
01. Februar 2021 (Montag nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse)
14. Mai 2021 (Freitag nach Christi Himmelfahrt)
04. Juni 2021 (Freitag nach Fronleichnam)