Wiederzulassung bei Erkrankung

Die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler hat oberste Priorität. Grundlage für den Schulbesuch nach einer Erkrankung ist die aktuelle Wiederzulassungstabelle des Gesundheitsamt Region Kassel (Stand: 2026). 

 

Bitte informieren Sie die Schule umgehend, wenn Ihr Kind an einer ansteckenden oder meldepflichtigen Erkrankung leidet. 

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